Die Mehrheit der Studienprogramme haben nach dem niederländischen Gesetz vorgeschriebene Studiengebühren. In bestimmten Fällen gelten institutionelle Studiengebühren, z.B. wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst oder wenn du dich für ein zweites Bachelor- oder Master-Studienprogramm einschreiben möchtest.

Die institutionellen Studiengebühren werden von NHL Stendens Vorstand in Abstimmung mit dem Beteiligungsgremium festgelegt und können je nach Studienprogramm oder Studentengruppe variieren. Veränderungen bezüglich der institutionellen Studiengebühren werden immer erst vom Beteiligungsgremium genehmigt. 

Zahlung der Studiengebühren

Niederländische und EU-Studenten

Wenn du in der Europäischen Union wohnst und ein Konto in einem SEPA-Land hast, kannst du die Studiengebühren per Bankeinzug zahlen. Du kannst dich dafür entscheiden entweder den vollen Betrag mit der ersten Abbuchung zu bezahlen oder in Raten zu bezahlen.

Zu diesem Zweck bitten wir dich, die Zahlungsangaben von deinem Bankkonto (nicht von deinen Eltern) auf der Studielink Website einzugeben und die Autorisierung zu bestätigen. Die Bestätigung kann nur dann erfolgen, wenn deine persönlichen Angaben von Studielink oder Stenden überprüft wurden. Der erste Bankeinzug erfolgt im September, nach Studienbeginn und deiner Zahlungsbestätigung.

Änderung der Zahlungsinformationen

Du kannst deine Zahlungsangaben noch bis zu dem Zeitpunkt ändern, an dem du den Bankeinzug von Stenden definitiv autorisierst. Gehe zu diesem Zweck zu ‚My study programmes‘ auf der Studielink-Website und wähle ‚Payment details‘. Hier kannst du dich für ‚Change payment details‘ entscheiden. 

Bankeinzugstermine

Ratenzahlung
Bankeinzüge erfolgen gleichmäßig über die Semester verteilt, bis zu maximal 9 Mal. Wenn du im September mit deinem Studium begonnen hast, wird dieser Termin ungefähr am 25. jeden Monats sein. 

Bitte beachte, dass die Ratenzahlung in jedem Studienjahr mit einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr in Höhe von € 24,- verbunden ist. Diese Kosten werden bei der ersten Ratenzahlung in Rechnung gestellt.

Vollständige Zahlung
Wenn du dein Studium im September begonnen hast, erfolgt der Bankeinzug der Studiengebühren um den 25. September herum. 
In allen anderen Fällen erhälst du vor jedem Bankeinzug eine E-Mail mit dem exakten Transaktionszeitpunkt.

Zahlungsverzug
Wenn Stenden die Studiengebühren nicht von deinem Bankkonto einziehen kann, bist du für den spezifizierten Betrag in Verzug. Studenten der Stenden wird empfohlen, die Studentencharta auf iStenden zu Rate zu ziehen, um die entsprechenden Maßnahmen zu treffen, falls sich diese Situation ergibt.

Rückzahlung der Studiengebühren

Rückzahlung der gesetzlich vorgeschriebenen Studiengebühren

Als Student in den Niederlanden ist es erlaubt, die Immatrikulation für deinen Studiengang jederzeit zu annullieren. Für jeden vollen Monat, in dem du nicht immatrikulier bist, hast du Anspruch auf eine Rückzahlung der gesetzlich vorgeschriebenen Studiengebühren. Wenn du nicht in Verzug bist, wird dir die Studiengebühren für diese Monate vollständig erstattet, 56 Tage nach dem letzten Bankeinzug der Studiengebühren. 
Juli und August sind von dieser Regelung ausgenommen und die Studiengebühren werden für diese Monate nicht erstattet.

Rückzahlung der institutionellen Studiengebühren

Institutionelle Studiengebühren werden für ein ganzes Studienjahr erhoben und dafür wird keine Erstattung gewährt. Ausnahmen dieser Regel betreffen u. A. Studienabschluss, Versterben des Studenten, oder Zustimmung eines Studentenberaters.

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