Krankenversicherung
Gesundheitssystem in Holland
Das Gesundheitsssystem in Holland ist dem deutschen sehr ähnlich, nur dass es keinen Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung gibt. Somit ist es für jeden Einwohner verpflichtend eine gesetzlich definierte Krankenversicherung (zorgverzekering) abzuschließen. Allerdings kannst du selbst bestimmen, bei welchem Anbieter du dich versichern lässt und ob du zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen möchtest.
Familienversichert in Deutschland
Falls du in Holland studieren möchtest, aber hier nicht arbeiten möchtest und du unter 25 Jahre alt bist, kannst du während deines Studiums über deine Eltern familienversichert bleiben. In diesem Fall ist es trotzdem ratsam deine Krankenversicherung in Deutschland zeitlich vor Studienbeginn zu kontaktieren und nach einem „Anspruchsnachweis“ zu fragen. Am besten ist es auch direkt nachzufragen, wie deine Abdeckung während deines Studiums im Ausland genau aussieht und was zu beachten ist.
Nicht Familienversichert oder mit Nebenjob in Holland
Falls du über 25 Jahre alt bist, bist du automatisch nicht mehr in Deutschland familienversichert. Das bedeutet, dass du dich selbst in Deutschland oder in den Niederlanden während deines Studiums versichern musst. Falls du aber 30 Jahre und älter bist oder du neben dem Studium einen Nebenjob annimmst musst du eine sogenannte Basisversicherung (basisverzekering) in den Niederlanden abschliessen.
Versicherungsmöglichkeiten in den Niederlanden
In den Niederlanden gibt es verschiedene Anbieter, die alle eine Basisversicherung von ca. € 80 pro Monat anbieten mit einer gesetzlich festgelegten Eigenbeteiligung von € 375. Zusätzliche Leistungen (z.B. Impfungen, Zahnarztkosten, etc.) können nach individuellen Bedarf hinzugefügt werden.
Vergleiche die Versicherungsanbieter in den Niederlanden:
Finanzielle Unterstützung des niederländischen Staates
Falls du dich als Student aus den oben genannten Gründen in den Niederlanden krankenversichern musst, hast du die Möglichkeit eine Teilerstattung der Gebühren (zorgtoeslag) durch den niederländischen Staat zu beantragen. Dies ist allerdings nur möglich, falls du nicht mehr als € 26.316 pro Jahr verdienst. Die Teilerstattung kannst du beim Niederländischen Finanzamt (Belastingdienst) beantragen.